Wehrersatzdienst
Wieso Ersatzdienst?
Wehr- bzw. Zivildienstpflichtige, die sich für
mindestens sechs Jahre zum ehrenamtlichen Dienst im Katastrophenschutz
verpflichten, können von der Ableistung des Wehr- bzw. Zivildienstes
freigestellt werden.
Was muss ich da machen?
Die aktiven Mitglieder des Roten Kreuzes engagieren
sich überwiegend in den Bereichen Sanitätsdienst und Betreuungsdienst.
Sie stellen beispielsweise die Sanitätswache bei Festlichkeiten
oder Sportereignissen. Dieses Helferpotential steht selbstverständlich
auch bei Großschadensereignissen zur Verfügung.
Der Bund unterstützt diese Vorsorge für den Katastrophenfall
durch Bereitstellung von Fahrzeugen und Ausrüstung sowie durch finanzielle
Hilfen für die Einsatzeinheiten Sanität und Betreuung.
Die Mitwirkung in einer dieser Einheiten ist "Dienst
im Katastrophenschutz" im Sinne des Gesetzes. Anders als beim Wehr-
bzw. Zivildienst, ist hierbei eine tägliche Anwesenheit nicht erforderlich.
Man ist jedoch gehalten, eine Mindeststundenzahl im Jahr zu leisten
und an angeordneten Ausbildungen, Einsätzen und Übungen teilzunehmen.
Welche Ausbildung erhalte ich?
Die Ausbildung umfasst die Erste-Hilfe-Ausbildung,
die Ausbildung zum Sanitäter sowie eine zivilschutzbezogene Zusatzausbildung.
Interesse?
Dann melden Sie sich unter
katschutz@drk-clausthal.de
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