Wehrersatzdienst
Wieso Ersatzdienst?
Wehr- bzw.
Zivildienstpflichtige, die sich für mindestens sechs Jahre zum
ehrenamtlichen Dienst im Katastrophenschutz verpflichten, können
von der Ableistung des Wehr- bzw. Zivildienstes freigestellt
werden.
Was muss ich da machen?
Die aktiven Mitglieder des
Roten Kreuzes engagieren sich überwiegend in den Bereichen
Sanitätsdienst und Betreuungsdienst. Sie stellen beispielsweise
die Sanitätswache bei Festlichkeiten oder Sportereignissen.
Dieses Helferpotential steht selbstverständlich auch bei
Großschadensereignissen zur Verfügung.
Der Bund unterstützt diese
Vorsorge für den Katastrophenfall durch Bereitstellung von
Fahrzeugen und Ausrüstung sowie durch finanzielle Hilfen für die
Einsatzeinheiten Sanität und Betreuung.
Die Mitwirkung in einer
dieser Einheiten ist "Dienst im Katastrophenschutz" im Sinne des
Gesetzes. Anders als beim Wehr- bzw. Zivildienst, ist hierbei
eine tägliche Anwesenheit nicht erforderlich. Man ist jedoch
gehalten, eine Mindeststundenzahl im Jahr zu leisten und an
angeordneten Ausbildungen, Einsätzen und Übungen teilzunehmen.
Welche Ausbildung erhalte ich?
Die Ausbildung umfasst die
Erste-Hilfe-Ausbildung, die Ausbildung zum Sanitäter sowie eine
zivilschutzbezogene Zusatzausbildung.
Interesse?
Dann melden Sie sich unter
katschutz@drk-clausthal.de
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