Deutsches Rotes Kreuz - Clausthal - Zellerfeld

Geschichte des Roten Kreuz

 

Henry Dunant, der Gründer der Rot-Kreuz-Bewegung

Geschichte des Roten Kreuzes

Die Schlacht bei Solferino im Jahr 1859 gilt allgemein als Geburtsstunde des Roten Kreuzes. 1852 forderte Henry Dunants die völkerrechtliche Anerkennung von Hilfeleistungen für Verwundete im Krieg. Schon 1863 gründeten 5 Genfer Bürger auf der ersten internationalen Rotkreuz-Konferenz das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK). Ein Jahr später beschlossen 13 Staaten - Bayern trat 1868 bei - die 1. Genfer Konvention. Bald nach seiner Entstehung wurden die Ziele des Roten Kreuzes weiter gesteckt als ursprünglich vorgesehen. Nicht nur im Kriegszeiten, sondern auch im Frieden, sollte es den Menschen humanitäre Hilfe bringen: Fürsorge für Gebrechliche, Alte und Jugendliche. Hilfe bei Naturkatastrophen, im Kampf gegen Krankheiten und bei der Rettung aus allgemeinen Gefahren.

Ab 1863 wurde nach den Ideen von Henry Dunants mehrere Verein in Deutschland gegründet. In den Jahren 1869 bis 1871 wurden diese Vereine "Zur Pflege der Verwundeten" zu einem Zentralkomitee zusammengeschlossen.

Nach dem 1. Weltkrieg (25. Januar 1921) kam der Zusammenschluss zum "Deutschen Roten Kreuz e.V."
1937 wurde das DRK dem Innenministerium unterstellt.
Bei Kriegsende wurde das DRK durch die Besatzungsmächte teilweise aufgelöst, die örtliche Tätigkeiten wurden durch Rot Kreuz-Gemeinschaften aufrecht erhalten.
Nach und nach entstanden die neuen Landesverbände, die sich schließlich am 4. Februar 1950 zum DRK zusammengeschlossen haben.
Bereits am 22. Mai 1945 beauftragte die Amerikanische Besatzungsbehörde, den Münchner Oberbürgermeister Dr. Scharnagl, den Neuaufbau des Bayerischen Roten Kreuzes in die Wege zu leiten. Am 27. Juli 1945 verlieh Bayerns Ministerpräsident Schäffer dem BRK die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Adalbert Prinz von Bayern wurde erster Präsident.
Nach der Anerkennung durch die Bundesregierung (1951) und des Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (1952) wurde das DRK 1952 in die damalige Liga der Rot-Kreuz-Staaten aufgenommen.

Die erste Sanitätskolonne wurde 1875 in München gegründet, damals noch im bayerischen Landeshilfsverein

 

Grundsätze der internationalen Rotkreuz-Konferenzen

Menschlichkeit - Unparteilichkeit - Neutralität - Unabhängigkeit -
Freiwilligkeit - Einheit - Universalität

 

Die Genfer Rotkreuzabkommen

Selbst im Kriege und dem Feinde gegenüber müssen die Menschen gewisse Vorschriften der Menschlichkeit beachten. Diese Vorschriften finden ihren besonderen Ausdruck in den von jetzt 165 Staaten der Erde anerkannten 4 Genfer Rotkreuzabkommen vom 12. August 1949.
Die Genfer Abkommen gründen in der Achtung vor dem Menschen und seiner Würde. Sie erheben die Forderung, dass die Personen, die nicht unmittelbar an den Feindseligkeiten teilnehmen, und jene, die infolge Krankheiten, Verwundung, Gefangenschaft, Schiffbruch oder aus einer anderen Ursache kampfunfähig sind, geschont und gegen die Kriegsauswirkungen geschützt werden, sowie dass den leidenden Menschen unterschiedslos Beistand und Hilfe zu leisten sei.

Die Genfer Rot-Kreuzabkommen gliedern sich wie folgt:  

  I. Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der bewaffneten

     Kräfte im Felde.
 II. Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten, der Kranken und der

     Schiffbrüchigen der bewaffneten Kräfte zur See.
III. Genfer Abkommen über die Behandlung von Kriegsgefangenen.
IV. Genfer Abkommen über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten.
  I. Zusatzprotokoll über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte
 II. Zusatzprotokoll über den Schutz der Opfer nicht internationaler bewaffneter Konflikte

Die Bundesrepublik Deutschland hat die 4 Genfer Abkommen mit Gesetz vom 21. August 1954 ratifiziert
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