Geschichte des
Roten Kreuz
Geschichte des Roten Kreuzes
Die Schlacht bei Solferino im Jahr 1859 gilt
allgemein als Geburtsstunde des Roten Kreuzes. 1852 forderte
Henry Dunants die völkerrechtliche Anerkennung von
Hilfeleistungen für Verwundete im Krieg. Schon 1863 gründeten 5
Genfer Bürger auf der ersten internationalen Rotkreuz-Konferenz
das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK). Ein Jahr
später beschlossen 13 Staaten - Bayern trat 1868 bei - die 1.
Genfer Konvention. Bald nach seiner Entstehung wurden die Ziele
des Roten Kreuzes weiter gesteckt als ursprünglich vorgesehen.
Nicht nur im Kriegszeiten, sondern auch im Frieden, sollte es
den Menschen humanitäre Hilfe bringen: Fürsorge für
Gebrechliche, Alte und Jugendliche. Hilfe bei Naturkatastrophen,
im Kampf gegen Krankheiten und bei der Rettung aus allgemeinen
Gefahren.
Ab 1863 wurde nach den Ideen von Henry Dunants mehrere Verein in
Deutschland gegründet. In den Jahren 1869 bis 1871 wurden diese
Vereine "Zur Pflege der Verwundeten" zu einem Zentralkomitee
zusammengeschlossen.
Nach dem 1. Weltkrieg (25. Januar 1921) kam der Zusammenschluss
zum "Deutschen Roten Kreuz e.V."
1937 wurde das DRK dem Innenministerium unterstellt.
Bei Kriegsende wurde das DRK durch die Besatzungsmächte
teilweise aufgelöst, die örtliche Tätigkeiten wurden durch Rot
Kreuz-Gemeinschaften aufrecht erhalten.
Nach und nach entstanden die neuen Landesverbände, die sich
schließlich am 4. Februar 1950 zum DRK zusammengeschlossen
haben.
Bereits am 22. Mai 1945 beauftragte die Amerikanische
Besatzungsbehörde, den Münchner Oberbürgermeister Dr. Scharnagl,
den Neuaufbau des Bayerischen Roten Kreuzes in die Wege zu
leiten. Am 27. Juli 1945 verlieh Bayerns Ministerpräsident
Schäffer dem BRK die Anerkennung als Körperschaft des
öffentlichen Rechts. Adalbert Prinz von Bayern wurde erster
Präsident.
Nach der Anerkennung durch die Bundesregierung (1951) und des
Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (1952) wurde das DRK
1952 in die damalige Liga der Rot-Kreuz-Staaten aufgenommen.
Die erste Sanitätskolonne wurde 1875 in München
gegründet, damals noch im bayerischen Landeshilfsverein
Grundsätze der
internationalen Rotkreuz-Konferenzen
Menschlichkeit - Unparteilichkeit - Neutralität - Unabhängigkeit
-
Freiwilligkeit - Einheit - Universalität
Die Genfer Rotkreuzabkommen
Selbst im Kriege und dem Feinde gegenüber müssen
die Menschen gewisse Vorschriften der Menschlichkeit beachten.
Diese Vorschriften finden ihren besonderen Ausdruck in den von
jetzt 165 Staaten der Erde anerkannten 4 Genfer Rotkreuzabkommen
vom 12. August 1949.
Die Genfer Abkommen gründen in der Achtung vor dem Menschen und
seiner Würde. Sie erheben die Forderung, dass die Personen, die
nicht unmittelbar an den Feindseligkeiten teilnehmen, und jene,
die infolge Krankheiten, Verwundung, Gefangenschaft, Schiffbruch
oder aus einer anderen Ursache kampfunfähig sind, geschont und
gegen die Kriegsauswirkungen geschützt werden, sowie dass den
leidenden Menschen unterschiedslos Beistand und Hilfe zu leisten
sei.
Die Genfer Rot-Kreuzabkommen gliedern
sich wie folgt:
I. Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der
Verwundeten und Kranken der bewaffneten
Kräfte im Felde. II. Genfer Abkommen zur Verbesserung
des Loses der Verwundeten, der Kranken und der
Schiffbrüchigen der bewaffneten Kräfte zur See. III.
Genfer Abkommen über die Behandlung von Kriegsgefangenen.
IV. Genfer Abkommen über den Schutz von Zivilpersonen in
Kriegszeiten. I. Zusatzprotokoll über den Schutz
der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte II.
Zusatzprotokoll über den Schutz der Opfer nicht
internationaler bewaffneter Konflikte
Die Bundesrepublik Deutschland hat die 4 Genfer Abkommen mit
Gesetz vom 21. August 1954 ratifiziert
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