Deutsches Rotes Kreuz - Clausthal - Zellerfeld

Wissenswertes

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Aktuelle Meldungen

Gesetzliche Unfallversicherung - Wir sind da, bevor Sie uns brauchen

Innerhalb kurzer Zeit sind in Deutschland mehrere Kinder tödlich verunglückt, weil sie mitden Kordeln ihrer Jacken an Spielgeräten hängen geblieben sind...

LinkGesetzliche Unfallversicherung (Der LinkAcrobat Reader wird benötigt)

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Aktuelle Meldungen

GUV-R 206 (bisher GUV 18.1) Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz

Diese Regeln sind als Empfehlung anzusehen, bei deren Anwendung bzw. Befolgung der betriebliche Praktiker davon ausgehen kann, alle für seinen Bereich zum Gesundheitsschutz der Versicherten erforderlichen Maßnahmen getroffen zu haben.

LinkGUV - R 206 (Der LinkAcrobat Reader wird benötigt)

GUV-R 195 (bisher GUV20.17) Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz

GUV - Regeln richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.

LinkGUV - R 195, LinkGUV - R 199 (Der LinkAcrobat Reader wird benötigt)

GUV-R 194 (bisher GUV20.33) Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz

Regeln für Sicherheit und Gesundheizschutz bei der Arbeit richten sich in erster Linie an den Internehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und/oder Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherungsträger geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.

LinkGUV - R 194 (Der LinkAcrobat Reader wird benötigt)

GUV-R 190 (bisher GUV20.14) Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz

GUV-Regeln richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.

LinkGUV - R 190 (Der LinkAcrobat Reader wird benötigt)

Gebrauch von Anschlag-Faserseilen

Zur Verhütung von Unfallgefahren müssen beim Gebrauch von Anschlag-Faserseilen bestimmte Regeln beachtet werden. Grundlegende sicherheitstechnische Anforderungen sind in der UVV "Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb" (GUV-V 9a, bisher GUV 4.6) und in der Norm DIN 83302 "Anschlag-Faserseil; Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfungen" enthalten.

In diesem Merkblatt sind die Regeln zusammengestellt, die bei der Verwendung von Anschlag-Faserseilen zu beachten sind. Werden für spezielle Einsätze vom Hersteller weiter gehende Feststellungen getroffen, sind auch diese zu beachten.

LinkGebrauch von Anschlag-Faserseilen (Der LinkAcrobat Reader wird benötigt)

Psychische Belastungen am Arbeits- und Ausbildungsplatz - ein Handbuch

Die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren ist eine wichtige Aufgabe von Unternehmen und Führungskräften. Dabei werden sie von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten unterstützt. Die Unfallversicherungsträger und auch die staatlichen Arbeitsschutzbehörden wirken beratend und überwachend mit.

LinkPsychische Belastung am Arbeits- und Ausbildungsplatz (Der LinkAcrobat Reader wird benötigt)

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Aktuelle Meldungen

Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr

Im Geltungsbereich der Unfallverhütungsvorschrift (GUV) "Feuerwehren" (GUV-V C53, bisher GUV 7.13) sind für Ausrüstungen und Geräte der Feuerwehr regelmäßige Prüfungen vorgeschrieben. Art, Zeitpunkt und Umfrage der Prüfung ergeben sich aus den vorliegenden Grundsätzen. Diese spiegeln den Stand der Technik hinsichtlich der Prüfung von Ausrüstungen und Geräten der Feuerwehr wieder.

LinkPrüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr (Der LinkAcrobat Reader wird benötigt)

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Aktuelle Meldungen

Neue Brandklasse für Fettbrände

Mit Erscheinen der DIN EN 2 (Brandklassen) im Januar 2005 ist neben den bisher bekannten Brandklassen A, B, C und D jetzt auch die Brandklasse F aufgenommen worden. Die Brandklasse F beinhaltet Fettbrände in Frittier- und Fettbackgeräten und anderen Kücheneinrichtungen und -geräten.
Prinzipiell gehören Fette der Brandklasse B an, jedoch werden Fettbrände wegen ihrer besonderen Gefahren und Eigenheiten ab sofort einer gesonderten Brandklasse F zugerechnet.
Besonders problematisch sind Fettbrände deshalb, weil Löschversuche mit Wasser fast zwangsläufig zur Fettexplosion führen. Daher verbieten sich Wasser- und auch normale Schaumlöscher. Auch Pulver- und CO2-Löscher sind nicht sinnvoll zu verwenden, da nach Abnahme der Löschmittelkonzentration das Brandgut meist wieder Feuer fängt; vom Löschmittelschaden durch das Pulver einmal ganz abgesehen.
Nach neueren Erkenntnissen sind Löschdecken zum Löschen von Fettbränden - dafür wurden sie in der Vergangenheit in Küchen häufig vorgehalten - nicht geeignet. Die Feuerlöschdecken (Wolle, Baumwolle, Glas-, Nomex- und Kevlargewebe) brennen durch das hohe Hitzepotential und eine gewisse Dochtwirkung durch.
Auf diesen Gründen gibt es seit einiger Zeit spezielle Fettbrandlöscher, die über eine besondere Düse und unter Umständen auch über ein spezielles Löschmittel verfügen; die Eignung für Fettbrände ist auf dem Löscher angegeben.

Quelle: Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein (via LinkRotKreuzhandbuch.de)

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Letzte Änderung: Wed 03.01.2018, 19:41:01 (/seite-alt/wissen/index.php)